
27.10.2025 05:40
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an einem unentgeltlichen Gewinnspiel (im Folgenden
Aktion”) und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Philip Morris
Austria GmbH, Vorgartenstraße 206 B-C, 1020 Wien (im Folgenden “PMAT”).
- Die Aktion ist zeitlich befristet und umfasst einen Teilnahmezeitraum vom 1. September 2025
(00:01 Uhr) bis 20. September 2025 (23:59 Uhr).
- Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich erwachsene RaucherInnen (Vollendung des 18.
Lebensjahres), welche VerbraucherInnen sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben (im Folgenden
“Teilnahmeberechtigte”). Ein nachträglicher Wegfall der Verbrauchereigenschaft oder des
österreichischen Wohnsitzes, führt zu einer rückwirkenden Nichtberücksichtigung für die Aktion und
entsprechendem Wegfall der damit verbundenen Rechte bzw. Rechtsbeziehung. Teilnahmeberechtigt
ist nicht, wer beruflich oder auf vergleichbare Weise mit dem Verkauf, Vertrieb oder der sonstigen
Überlassung bzw. Empfehlung der durch PMAT hergestellten bzw. vertriebenen Produkte in welcher
Form auch immer befasst ist.
- Die Teilnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des/der Teilnahmeberechtigten innerhalb des
Teilnahmezeitraumes über die seitens PMAT hierfür vorgesehene(n) Plattform(en), mit welcher
der/die Teilnahmeberechtigte zugleich diese Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen durch
PMAT festgelegten aktionsbezogenen Regelungen akzeptiert und alle zur Teilnahme erforderlichen
Angaben macht. Eine bloße Kenntnisnahme der Aktion und ihrer Bedingungen ohne daran
anknüpfende explizite Erklärung genügt nicht.
- Im Rahmen des Gewinnspiels werden Preise im Gesamtwert von über 7.000 € vergeben. Dazu zählen
insbesondere drei exklusive Kunstwochenenden für jeweils zwei Personen in Paris, Amsterdam oder
Bilbao mit einem Gesamtwert von zusammengerechnet über 4.000 €. Diese Reisen umfassen Hin- und
Rückflüge in der Economy-Class ab/bis Wien (inklusive Hand- bzw. Aufgabegepäck, abhängig von der
jeweiligen Fluggesellschaft), eine bis zwei Übernachtungen in hochwertigen Hotels inklusive
Frühstück, diverse Hotelvorteile wie etwa Hotelguthaben, mögliche Zimmerupgrades, Early Check-in
bzw. Late Check-out (je nach Verfügbarkeit) sowie ein kleines Willkommensgeschenk. Darüber hinaus
sind Eintrittskarten für ein kulturelles Highlight am jeweiligen Reiseziel (z. B.: Rodin Museum in Paris
oder Guggenheim Museum in Bilbao) enthalten. Optional kann die Organisation privater Transfers vor
Ort erfolgen.
In den Gesamtwert von 7.000 € eingerechnet sind zudem 23 kreative Künstlerlebnisse, darunter zehn
Paint-Masterclasses für jeweils zwei Personen, zehn Jahreskarten für das Kunsthistorische Museum
Wien sowie drei Street-Art-Masterclasses.
Alle genannten Leistungen, Preise und Reisedetails entsprechen dem Stand vom 14. Juli 2025 und
können Änderungen unterliegen. Ein Anspruch auf bestimmte Reiseleistungen oder konkrete
Veranstaltungsorte besteht nicht; die tatsächliche Durchführung hängt von der Verfügbarkeit zum
Zeitpunkt der Buchung ab.
- Teilnahmeberechtigte können nur einmal an der Aktion teilnehmen und höchstens einen Gewinn
erhalten. Eine wiederholte Teilnahme oder der Erhalt mehrerer Gewinne sind ausgeschlossen. Eine
Ablöse von Gewinnen gleich welcher Art (insb. Bar- oder Sachablöse), ein Umtausch oder eine
Übertragung auf sonstige Personen sind ausgeschlossen.
- Die Ermittlung der GewinnerInnen für die jeweiligen Gewinne und Bekanntgabe an die gewinnenden
Teilnahmeberechtigten erfolgt durch PMAT binnen angemessener Frist nach Ablauf des
Teilnahmezeitraumes. Eine Frist von einem Monat gilt jedenfalls als angemessen, eine Überstreichung
kann im Einzelfall jedoch geboten sein. Teilnahmeberechtigte haben die Inanspruchnahme allfälliger
Gewinne bei sonstigem Verfall binnen zehn Tagen nach Bekanntgabe zu bestätigen. PMAT ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, (i) im Einzelfall eine längere Bestätigungsfrist festzulegen, (ii) von
den Verfallsfolgen einer verspäteten Bestätigung abzusehen, sowie nach Ablauf der Bestätigungsfrist
(iii) Gewinne anderen Teilnahmeberechtigten oder sonstigen Personen zuzuwenden bzw. gänzlich
ungenützt zu belassen.
- Teilnahmeberechtigte verpflichten sich, keine Inhalte (einschließlich Texte, Bilder, Videos, etc.) über
soziale Medien sowie Hashtags zu verbreiten, bezogen auf (i) PMAT und mit PMAT konzernal
verbundenen Unternehmen und (ii) deren Produkte und Marken sowie (iii) diese Aktion und damit
zusammenhängende Gewinne oder (iv) sonstige Aktivitäten oder Mitteilungen von PMAT oder mit
PMAT konzernal verbundenen Unternehmen.
- PMAT ist bei Berührung berechtigter Interessen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch oder
bestimmungswidrigem Verhalten, befugt, Teilnahmeberechtigte ganz oder teilweise, dauerhaft oder
vorübergehend von den Möglichkeiten im Zusammenhang mit dieser oder anderen Aktionen
auszuschließen. PMAT erbringt keine Beratung, Vertretung oder sonstige Leistungen im
Zusammenhang mit Steuern bzw. Abgaben jeder Art.
- Die Rechte von Teilnahmeberechtigten bei Sach- und Rechtsmängeln und eine etwaige Haftung von
PMAT bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat PMAT Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMAT nur: (i) für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden
PMAT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
- Das Gewinnspiel kann durch PMAT jederzeit in seinem sachlichen, persönlichen, zeitlichen oder
örtlichen Anwendungsbereich geändert, eingeschränkt oder aufgehoben werden, soweit dies durch
nach Beginn des Teilnahmezeitraumes eintretende oder bekanntwerdende rechtliche oder
besondere tatsächliche Gründe geboten ist oder geboten erscheinen könnte.
- Im Zusammenhang mit der Aktion sowie allen damit in Verbindung stehenden Rechten und Pflichten
gleich welcher Art gilt das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und von
Verweisungsnomen. Zuständig sind die sachlich zuständigen Gerichte für Wien, Innere Stadt.
Wien, 1.September 2025