Warning
27.10.2025 05:40

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an einem unentgeltlichen Gewinnspiel (im Folgenden Aktion”) und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Philip Morris Austria GmbH, Vorgartenstraße 206 B-C, 1020 Wien (im Folgenden “PMAT”).
  2. Die Aktion ist zeitlich befristet und umfasst einen Teilnahmezeitraum vom 1. September 2025 (00:01 Uhr) bis 20. September 2025 (23:59 Uhr).
  3. Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich erwachsene RaucherInnen (Vollendung des 18. Lebensjahres), welche VerbraucherInnen sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben (im Folgenden “Teilnahmeberechtigte”). Ein nachträglicher Wegfall der Verbrauchereigenschaft oder des österreichischen Wohnsitzes, führt zu einer rückwirkenden Nichtberücksichtigung für die Aktion und entsprechendem Wegfall der damit verbundenen Rechte bzw. Rechtsbeziehung. Teilnahmeberechtigt ist nicht, wer beruflich oder auf vergleichbare Weise mit dem Verkauf, Vertrieb oder der sonstigen Überlassung bzw. Empfehlung der durch PMAT hergestellten bzw. vertriebenen Produkte in welcher Form auch immer befasst ist.
  4. Die Teilnahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung des/der Teilnahmeberechtigten innerhalb des Teilnahmezeitraumes über die seitens PMAT hierfür vorgesehene(n) Plattform(en), mit welcher der/die Teilnahmeberechtigte zugleich diese Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen durch PMAT festgelegten aktionsbezogenen Regelungen akzeptiert und alle zur Teilnahme erforderlichen Angaben macht. Eine bloße Kenntnisnahme der Aktion und ihrer Bedingungen ohne daran anknüpfende explizite Erklärung genügt nicht.
  5. Im Rahmen des Gewinnspiels werden Preise im Gesamtwert von über 7.000 € vergeben. Dazu zählen insbesondere drei exklusive Kunstwochenenden für jeweils zwei Personen in Paris, Amsterdam oder Bilbao mit einem Gesamtwert von zusammengerechnet über 4.000 €. Diese Reisen umfassen Hin- und Rückflüge in der Economy-Class ab/bis Wien (inklusive Hand- bzw. Aufgabegepäck, abhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft), eine bis zwei Übernachtungen in hochwertigen Hotels inklusive Frühstück, diverse Hotelvorteile wie etwa Hotelguthaben, mögliche Zimmerupgrades, Early Check-in bzw. Late Check-out (je nach Verfügbarkeit) sowie ein kleines Willkommensgeschenk. Darüber hinaus sind Eintrittskarten für ein kulturelles Highlight am jeweiligen Reiseziel (z. B.: Rodin Museum in Paris oder Guggenheim Museum in Bilbao) enthalten. Optional kann die Organisation privater Transfers vor Ort erfolgen. In den Gesamtwert von 7.000 € eingerechnet sind zudem 23 kreative Künstlerlebnisse, darunter zehn Paint-Masterclasses für jeweils zwei Personen, zehn Jahreskarten für das Kunsthistorische Museum Wien sowie drei Street-Art-Masterclasses. Alle genannten Leistungen, Preise und Reisedetails entsprechen dem Stand vom 14. Juli 2025 und können Änderungen unterliegen. Ein Anspruch auf bestimmte Reiseleistungen oder konkrete Veranstaltungsorte besteht nicht; die tatsächliche Durchführung hängt von der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung ab.
  6. Teilnahmeberechtigte können nur einmal an der Aktion teilnehmen und höchstens einen Gewinn erhalten. Eine wiederholte Teilnahme oder der Erhalt mehrerer Gewinne sind ausgeschlossen. Eine Ablöse von Gewinnen gleich welcher Art (insb. Bar- oder Sachablöse), ein Umtausch oder eine Übertragung auf sonstige Personen sind ausgeschlossen.
  7. Die Ermittlung der GewinnerInnen für die jeweiligen Gewinne und Bekanntgabe an die gewinnenden Teilnahmeberechtigten erfolgt durch PMAT binnen angemessener Frist nach Ablauf des Teilnahmezeitraumes. Eine Frist von einem Monat gilt jedenfalls als angemessen, eine Überstreichung kann im Einzelfall jedoch geboten sein. Teilnahmeberechtigte haben die Inanspruchnahme allfälliger Gewinne bei sonstigem Verfall binnen zehn Tagen nach Bekanntgabe zu bestätigen. PMAT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, (i) im Einzelfall eine längere Bestätigungsfrist festzulegen, (ii) von den Verfallsfolgen einer verspäteten Bestätigung abzusehen, sowie nach Ablauf der Bestätigungsfrist (iii) Gewinne anderen Teilnahmeberechtigten oder sonstigen Personen zuzuwenden bzw. gänzlich ungenützt zu belassen.
  8. Teilnahmeberechtigte verpflichten sich, keine Inhalte (einschließlich Texte, Bilder, Videos, etc.) über soziale Medien sowie Hashtags zu verbreiten, bezogen auf (i) PMAT und mit PMAT konzernal verbundenen Unternehmen und (ii) deren Produkte und Marken sowie (iii) diese Aktion und damit zusammenhängende Gewinne oder (iv) sonstige Aktivitäten oder Mitteilungen von PMAT oder mit PMAT konzernal verbundenen Unternehmen.
  9. PMAT ist bei Berührung berechtigter Interessen, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch oder bestimmungswidrigem Verhalten, befugt, Teilnahmeberechtigte ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend von den Möglichkeiten im Zusammenhang mit dieser oder anderen Aktionen auszuschließen. PMAT erbringt keine Beratung, Vertretung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Steuern bzw. Abgaben jeder Art.
  10. Die Rechte von Teilnahmeberechtigten bei Sach- und Rechtsmängeln und eine etwaige Haftung von PMAT bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei Pflichtverletzungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – hat PMAT Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMAT nur: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (ii) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden PMAT nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
  11. Das Gewinnspiel kann durch PMAT jederzeit in seinem sachlichen, persönlichen, zeitlichen oder örtlichen Anwendungsbereich geändert, eingeschränkt oder aufgehoben werden, soweit dies durch nach Beginn des Teilnahmezeitraumes eintretende oder bekanntwerdende rechtliche oder besondere tatsächliche Gründe geboten ist oder geboten erscheinen könnte.
  12. Im Zusammenhang mit der Aktion sowie allen damit in Verbindung stehenden Rechten und Pflichten gleich welcher Art gilt das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und von Verweisungsnomen. Zuständig sind die sachlich zuständigen Gerichte für Wien, Innere Stadt.

Wien, 1.September 2025